Berufsbezeichnung

Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie(verliehen in Deutschland)

 

Berufsrechtliche Regelungen für die Tätigkeit Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie.

 

Es gelten die nachstehend benannten berufsrechtlichen Regelungen für die Tätigkeit als Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie in der Bundesrepublik Deutschland:

Kenntnisse und Fähigkeiten nach § 2 Abs. 1 Buchst. I der Ersten Durchführungsverordnung zum HeilprG (HeilprGDV 1) durch den Fachbereich Gesundheit, die Erlaubnis nach § 1 HeilprG zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie erteilt.

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